Für Anlagen ≤10 kWp mit Überschusseinspeisung beträgt die Vergütung 8,11 ct/kWh; mit Volleinspeisung 12,87 ct/kWh. Für 10–40 kWp: 7,03 bzw. 10,79 ct/kWh. Die Sätze werden halbjährlich angepasst. Quelle: Bundesnetzagentur / EEG 2023.
Typischerweise in 8–12 Jahren — je nach Anlagenkosten, Standort (Sonnenstunden), Eigenverbrauchsanteil und Strompreis. Mit steigenden Strompreisen verbessert sich die Amortisationszeit. Nutzen Sie unseren Amortisationsrechner für Ihre individuelle Berechnung.
Ja. Seit 01.01.2023 gilt für Privathaushalte 0% Umsatzsteuer auf den Kauf und die Installation von Photovoltaikanlagen ≤30 kWp auf Wohngebäuden oder in deren Nähe. Das gilt auch für Stromspeicher (Batterien).
Das KfW-Programm 270 (Erneuerbare Energien – Standard) bietet zinsgünstige Kredite bis 150.000 € für PV-Anlagen. Beantragung über Ihre Hausbank — nicht direkt bei der KfW. Den Antrag stellen Sie vor dem Auftrag an den Installateur.
Das hängt von Ihrem Verbrauchsverhalten ab. Wer viel tagsüber zuhause ist, profitiert von Eigenverbrauch (Überschusseinspeisung). Wer wenig zuhause ist oder kaum Tagesverbrauch hat, fährt mit Volleinspeisung (12,87 ct/kWh für ≤10 kWp) oft besser. Mit Batteriespeicher ist Überschusseinspeisung fast immer vorteilhafter.
Seit 01.01.2023 gilt für PV-Anlagen ≤30 kWp (Wohngebäude) oder ≤15 kWp (andere Gebäude) eine Ertragsteuerbefreiung (§ 3 Nr. 72 EStG). Sie müssen die Vergütung nicht in Ihrer Einkommenssteuererklärung angeben. Für größere Anlagen gilt die Steuerbefreiung nicht automatisch.
20 Jahre ab Inbetriebnahme des Netzeinspeisepunktes. Der Satz wird mit der Inbetriebnahme fixiert und für die gesamte Laufzeit garantiert.
Für ein Einfamilienhaus typischerweise 8–12 kWp, Kosten ca. 8.000–15.000 € inkl. Montage und Wechselrichter (ohne Speicher). Mit Batteriespeicher (5–10 kWh) kommen ca. 5.000–10.000 € hinzu. Preise variieren je nach Region und Installationsbetrieb.